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Die Kernprozesse werden von den betroffenen Mitarbeitern/innen in einem Konsensfindungsprozess erarbeitet.
Dabei können Sie von einem/r BeraterIn unterstützt werden. |
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Die erarbeiteten Entwürfe für die Kernprozesse werden durch die Mitarbeiter/innen selbst und durch Leitungspersonen darauf hin überprüft, wie weit sie zu den übergeordneten Zielen der Organisation und den vorgegebenen rechtlichen Erfordernissen passen. |
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Über vorgeschlagene Veränderungen wird wiederum in einem Konsensverfahren entschieden. |
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