Beschreibung der Kernprozesse (4)
 
 
 
 
Die Kernprozesse werden von den betroffenen Mitarbeitern/innen in einem Konsensfindungsprozess erarbeitet.
Dabei können Sie von einem/rBeraterIn unterstützt werden.
Die erarbeiteten Entwürfe für die Kernprozesse werden durch die Mitarbeiter/innen selbst und durch Leitungspersonen darauf hin überprüft, wie weit sie zu den übergeordneten Zielen der Organisation und den vorgegebenen rechtlichen Erfordernissen passen.
Über vorgeschlagene Veränderungen wird wiederum in einem Konsensverfahren entschieden.